Die Aufgaben des BetriebsratsvorsitzesSeminare für BetriebsratsvorsitzendeDOs & DON’Ts

Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzes

Auch wenn der Vorsitzende des Betriebsrats nur „Erster unter Gleichen“ ist, sind ihm im Gesetz besondere Aufgaben zugedacht.

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Seminare für Betriebsratsvorsitzende

Erstklassige Seminare und Coachings für Betriebsratsvorsitzende: Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Strategie, Rhetorik, Konfliktmanagement

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DOs & DON’Ts

Was sollten Sie als Betriebsratsvorsitzender tun? Und was sollten Sie diesem Amt besser lassen. Wir bringen die wichtigsten Dinge auf den Punkt.

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DOs & DON’Ts für Betriebsratsvorsitzende

Unbedingt beachten!

  • Einladungen zu Betriebsratssitzungen rechtzeitig veranlassen und Tagesordnungen ordnungsgemäß erstellen.
  • Informationen immer an das gesamte Gremium weitergeben, damit alle Betriebsratskollegen denselben Wissensstand haben
  • Absprachen im Gremium, wie z. B. Aufgabenverteilungen, festhalten, Prioritäten setzen und regelmäßig den Stand prüfen
  • Meinungsvielfalt zulassen und bei Unstimmigkeiten dafür sorgen, dass Probleme offen angesprochen und geklärt werden
  • Abwesenheitsplan für den Betriebsrat erstellen (Urlaube, Seminarbesuche, längere Krankheitsfälle), um ggf. Ersatzmitglieder rechtzeitig einzuladen.
  • Nicht vergessen: Wenn es in Ihrem Betrieb eine SBV und/oder eine JAV gibt, ebenfalls rechtzeitig zu Betriebsratssitzungen inkl. Mitteilung der Tagesordnung einladen. Die SBV darüber hinaus auch zu Monatsgesprächen.
  • Haben Sie für Ihre Belegschaft immer ein offenes Ohr. Sorgen Sie für regelmäßige Sprechstunden und Präsenz.

 

Unbedingt vermeiden!

  • Nicht alle Aufgaben selbst erledigen, sondern auf das gesamte Gremium verteilen!
  • Alle vorher bekannten Themen für eine Betriebsratssitzung einzeln in die Tagesordnung aufnehmen. Punkte wie »Verschiedenes « sind nicht ausreichend.
  • In Einzelgesprächen mit dem Arbeitgeber nur vom gesamten Gremium gefasste Beschlüsse vertreten.
  • Erklärungen des Arbeitgebers nur entgegennehmen, alleine keine Entscheidungen treffen, sondern diese mit dem Gremium rückbinden.
  • In Monatsgesprächen mit dem Arbeitgeber keine Beschlüsse fassen!
  • Externe nicht zur Betriebsratssitzung einladen, ohne zuvor mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen!
  • Nicht über andere Betriebsräte bestimmen. Sie sind als Betriebsratsvorsitzender »Erster unter Gleichen«.