Die Aufgaben des BetriebsratsvorsitzesSeminare für BetriebsratsvorsitzendeDOs & DON’Ts

Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzes

Auch wenn der Vorsitzende des Betriebsrats nur „Erster unter Gleichen“ ist, sind ihm im Gesetz besondere Aufgaben zugedacht.

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Seminare für Betriebsratsvorsitzende

Erstklassige Seminare und Coachings für Betriebsratsvorsitzende: Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Strategie, Rhetorik, Konfliktmanagement

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DOs & DON’Ts

Was sollten Sie als Betriebsratsvorsitzender tun? Und was sollten Sie diesem Amt besser lassen. Wir bringen die wichtigsten Dinge auf den Punkt.

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Wer wird Betriebsratsvorsitzende/r?

Der Vorsitzende des Betriebsrats und sein Stellvertreter werden vom Gremium gewählt. Dieses geschieht in der konstituierenden Sitzung, zu der binnen einer Woche nach der Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand eingeladen werden muss.

Zunächst ist jedoch ein Leiter für die Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters zu bestimmen– ebenfalls per Wahl durch die anwesenden Betriebsräte.

Für die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften. Bei Stimmengleichheit kann das Los entscheiden, dieses oder ein anderes Vorgehen müssen jedoch im Vorfeld beschlossen werden.

Das Ergebnis der Wahl muss im Sitzungsprotokoll festgehalten und vom gewählten Betriebsratsvorsitzenden sowie einem weiteren Betriebsratskollegen unterschrieben werden.