Der Vorsitzende des Betriebsrats und sein Stellvertreter werden vom Gremium gewählt. Dieses geschieht in der konstituierenden Sitzung, zu der binnen einer Woche nach der Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand eingeladen werden muss.
Zunächst ist jedoch ein Leiter für die Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters zu bestimmen– ebenfalls per Wahl durch die anwesenden Betriebsräte.
Für die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften. Bei Stimmengleichheit kann das Los entscheiden, dieses oder ein anderes Vorgehen müssen jedoch im Vorfeld beschlossen werden.
Das Ergebnis der Wahl muss im Sitzungsprotokoll festgehalten und vom gewählten Betriebsratsvorsitzenden sowie einem weiteren Betriebsratskollegen unterschrieben werden.